Steuern sparen, dank Sonderabschreibung

5 % Sonder-AfA

Jetzt investieren und direkt profitieren!

  • Die degressive AfA wird ausschließlich für neu gebaute Wohngebäude und Wohnungen ermöglicht.

  • Für Bauherren und Bauherrinnen gilt:
    Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 liegen.

  • Für Käufer und Käuferinnen gilt:
    Beim Kauf einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 rechtswirksam geschlossen werden. Zudem muss die Immobilie bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.

  • Die Abschreibung in Höhe von 5% wird für Gebäude ermöglicht, die Wohnzwecken dienen und die vom Steuerpflichtigen hergestellt oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft worden sind.

  • Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung erfolgt die Abschreibung zeitanteilig.

  • Es gibt die Möglichkeit, zur linearen AfA nach §7 Abs. 4 EstG zu wechseln.

5% Sonderabschreibung nutzen

„Eigentum statt Miete – wir zeigen Ihnen den Weg!“

Sie wollen neu bauen, dann haben wir genau das Richtige für Sie.

Wir bieten an: Architekturleistungen, Projektentwicklungen, Bauträgerarbeiten, sowohl Rohbau als auch schlüsselfertig. Besuchen Sie die Homepage von Ströbel Bau.

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